G 1191
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl 0,55 Promille.
Anwendungserlass
A 14
Steuermesszahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
aufklappen
Zuklappen
A14
– unbesetzt –
Seite teilen
SeiteTeilenText