Ein- und Zweifamilienhäuser |
80 Jahre |
Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser |
80 Jahre |
Wohnungseigentum |
80 Jahre |
Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke: |
|
Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) |
80 Jahre |
Museen, Theater, Sakralbauten |
70 Jahre |
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude |
60 Jahre |
Banken und ähnliche Geschäftshäuser |
60 Jahre |
Einzelgaragen und Mehrfachgaragen |
60 Jahre |
Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen |
50 Jahre |
Wohnheime, Internate, Alten- und Pflegeheime |
50 Jahre |
Kauf-/Warenhäuser |
50 Jahre |
Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser |
40 Jahre |
Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime |
40 Jahre |
Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen |
40 Jahre |
Sport- und Tennishallen, Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder |
40 Jahre |
Tief-, Hoch- und Nutzfahrzeuggaragen als Einzelbauwerke, Carports |
40 Jahre |
Betriebs- und Werkstätten, Industrie- und Produktionsgebäude |
40 Jahre |
Lager- und Versandgebäude |
40 Jahre |
Verbrauchermärkte, Autohäuser |
30 Jahre |
Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches |
30 Jahre |
Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.
Auffangklausel
Für nicht aufgeführte Gebäudearten ist die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer aus der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten.
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